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sich unsere Gäste auf Reisen einfach sicher fühlen
können“, erklärt OÖ. Rotkreuz-Präsident Dr. Walter
Aichinger.
Eröffnet wird die Reisesaison am 28. April mit einer
einwöchigen Reise nach Lana in Südtirol. Kurz dar-
auf führt ORF-Biogärtner Karl Ploberger Interessierte
nach Bad Ischl zur Landesgartenschau. „Es freut mich,
dass sich Karl Ploberger künftig verstärkt im Roten
Kreuz einbringen wird. Als Rotkreuz-Konsul wird er das
Reiseprogramm des Betreuten Reisen mitgestalten
und auch die ein oder andere Reise selbst organisieren
und leiten“, so die Rotkreuz-Mitarbeiterin Heidi Wagner,
die schon seit Jahren als Reiseleiterin beim Betreuten
Reisen fungiert.
Das gesamte Reiseprogramm finden Sie unter www.
roteskreuz.at/ooe. Kostenlose Bestellung des Reise-
kataloges unter 0732/ 76 44-521.
Kontakt:
Elfriede Reindl, Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Oberösterreich, Bezirksstelle Perg
Tel.: 07262/ 544 44-27
E-Mail:
elfriede.Reindl@o.roteskreuz.at www.roteskreuz.at/ooe© Christian Geirhofer
VEREINE • ORGANISATIONEN
Für die Jägerschaft wird es durch zunehmende Be-
unruhigung während der Auszugszeiten des Wildes in
den Morgen- und Abendstunden immer schwieriger,
die behördlich beauftragten Schalenwildabschüsse zu
erfüllen.
Manche Ruhestörungen davon sind unabdingbar - wie
z. B. die zwangsweisen Veränderungen der Arbeits-
Bei Wald-
und Wald-
randbegehungen
„Hunde an die Leine“
zeiten in der Landwirtschaft; manche sind verständlich
- wie die Zunahme eines Erholungsbedürfnisses.
Ein im Wald freilaufender Hund erzeugt aber immer
eine unnötige Beunruhigung des Wildes. Selbst vom
Besitzer oft nicht beobachtet, kann dieser Hund Ursa-
che von Wildrissen sein, die leider zunehmen.
Darum die berechtigte Bitte der Jägerschaft:
Leinen
Sie Ihren Hund beim Waldspaziergang und den
angrenzenden Wegen bitte an!
Sie helfen damit nicht nur der Jägerschaft, ihren be-
hördlichen Auftrag zu erfüllen, sondern Sie schützen
auch das Wild von Hetze und Rissen, sowie den Jung-
wald vor Verbiss durch das Rehwild, das sich in diese
Einstände flüchtet.
Obwohl Jagdschutzorgane zum Schutz des Wildes ver-
pflichtet wären, wildernde Hunde zu erlegen, ist dies
für ALLE Betroffenen eine sehr unangenehme Hand-
lung. Dies sollte bei der sicheren Kontrolle des Vierbei-
ners nie notwendig werden.
Die im Forstgesetz festgelegte freie Begehung für je-
dermann gilt nicht für den Hund!
Die Jägerschaft dankt für Ihr Verständnis.
© DI Dr. Ulf Krückl, Bezirksjägermeister
Frühlingszeit -
Kinderstube der Natur
Mit Begeisterung und Lebensfreude genießt der Na-
turliebhaber den Frühling. Die Tier- und Pflanzenwelt
begrüßt uns mit einer überwältigenden Vielfalt neuen
Lebens und bietet eine schier unerschöpfliche Quelle
an Freude und Lebenskraft.
Wir Jäger teilen diese Naturbegeisterung und wissen
um den Erholungswert eines intakten Lebensraumes.
Wir bitten aber auch um Rücksichtnahme auf unsere
Wildtiere und die Pflanzenwelt und möchten einige
grundsätzliche Verhaltenshinweise in Erinnerung rufen:
Fotoquelle: Mag. Alexander Schneider