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Wasserzählerstand
laufend überprüfen
Bei der jährlichen Wasserzählerablesung und der End-
abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren werden
immer wieder Mehrverbräuche, welche auf Rohrbrü-
che, undichte WC-Anlagen, defekte Boilersicherheits-
ventile, etc. zurückzuführen sind, festgestellt.
Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfehlen wir al-
len Objekteigentümer,
monatlich den Wasserzäh-
lerstand zu kontrollieren.
Sollten Sie Abweichun-
gen beim Wasserverbrauch feststellen, bitte sofort die
Wasserwarte Manfred Flankl 0664/125 35 93 oder Ger-
hard Nenning 0664/542 93 25 verständigen, damit die
Ursache der Abweichung festgestellt werden kann.
Bei einen Wassermehrverbrauch, welcher erst bei der
jährlichen Wasserzählerablesung festgestellt wird und
der z. B. auf ein undichtes Sicherheitsventil beim Boiler
oder einem Rohrbruch in der Gartenleitung etc. zurück-
zuführen ist, besteht kein Anspruch auf Nachlass bei
der Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr.
Dieser Mehrverbrauch liegt im Verantwortungsbereich
des Objekteigentümers und hätte durch entsprechen-
de Sorgfaltspflicht rechtzeitig wahrgenommen und
beseitigt werden können. Wir ersuchen Sie deshalb Ihre
Wasserzähler laufend (1 x im Monat) zu kontrollieren.
Eine Tabelle für die laufende Kontrolle wird nach-
stehend zur Verfügung gestellt:
Melde- und
Standesamtdaten 2014
Meldeamt der Stadtgemeinde Perg:
Mit 31. Dezember 2014 waren in der Gemeinde
Perg 8.150 Personen mit Hauptwohnsitz und 619
Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Im Jahr
2014 wurden insgesamt 87 Geburten (43 männlich,
44 weiblich) und 58 Todesfälle (19 männlich, 39
weiblich) verzeichnet.
Standesamt Perg:
In das Ehe-, Geburten- und Sterbebuch des Stan-
desamtes Perg wurden im Jahr 2014 folgende Ein-
tragungen vorgenommen:
1 Geburt (in Perg geboren)
32 Eheschließungen
35 Sterbefälle (in Perg verstorben)
Heizkostenzuschuss -
AKTION 2014/2015
Der Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung
vom 22. Dezember 2014 sieht die Zuerkennung eines
Heizkostenzuschusses in Höhe von
€
152,00 an sozial
bedürftige Personen vor. Die Einkommensgrenze liegt
für Alleinstehende bei
€
872,31 für Ehepaar/Lebens-
gemeinschaft bei
€
1.307,89 und je Kind zuzüglich
€
163,66.
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu
max.
€
50,00 beträgt der Zuschuss
€
76,00.
Die Antragstellung ist noch bis 15. April 2015
möglich!
Ansuchen sind beim Stadtamt Perg, Bürger-
service, einzubringen.
Müllabfuhrkalender 2015,
2. Halbjahr – Fehlerteufel!
Am Montag, 31. August, Dienstag, 1. September
und Mittwoch, 2. September 2015 werden nur jene
Mülltonnen für das gesamte Gemeindegebiet mit
2-wöchigem (R2) und für Perg-Nord + KG Perg-
kirchen mit 4-wöchigem Abholrhythmus entleert.
ACHTUNG • ACHTUNG • ACHTUNG
ACHTUNG • ACHTUNG • ACHTUNG
!
Bei Unregelmäßigkeiten:
Wasserwart Manfred Flankl 0664/125 35 93 od. Gerhard Nenning 0664/542 93 25
Monat
Dezember
November
Oktober
September
Juli
Juni
Mai
April
März
Februar
Jänner
Ablesedatum
Stand Verbrauch
August