

GEMEINDE • POLITIK
www.perg.at5
Festsetzung der Hebe-
sätze und Gebühren:
Grundsteuer
f. land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (
A
) mit 500 v.H.d. Steuermessbetrages
Grundsteuer
f. Grundstücke (
B
)
500 v.H.d. Steuermessbetrages
Lustbarkeitsabgabe
(Kartenabgabe) mit
15 v.H.d. Preises od. Entgeltes
Hundeabgabe
mit
E
30,00 für jeden Hund
Gebrauchsabgabe
(E-Werk Perg GmbH)
3 v.H.d. jährl. Roheinnahmen
Wasserleitungs-
Anschlussgebühr
lt. Gebührenordnung
Wasserbezugs-
garnitur
pro m
3
lt. Gebührenordnung
Wasserzähler-Miete
lt. Gebührenordnung
Kanal-Anschlussgebühr
lt. Gebührenordnung
Kanalbenützungsgebühr
lt. Gebührenordnung
Abfallgebühren
1) Die jährliche Abfallgebühr beträgt für
eine Hausabfalltonne mit
90 Liter
bei 2wöchiger Entleerung
E
146,50
bei 4wöchiger Entleerung
E
106,73
bei 6wöchiger Entleerung
E
89,10
räte, Vereinsförderungen, div. Zuwendungen wie
an das Stadtmarketing, die Kindergärten, das
Jugendzentrum, uvm.
Im
außerordentlichen Haushalt,
welcher die so-
genannten Projekte beinhaltet, sind Einnahmen in Höhe
von
E
1.908.300,00 und Ausgaben von
E
1.880.000,00
vorgesehen – somit ein
Überschuss
von
E
28.300,00.
Es sind folgende Vorhaben vorgesehen:
l
Diverse Maßnahmen für den Hochwasserschutz
l
NMS Perg-Schulzentrum > Dachsanierung
l
Integrativkindergarten > Sanierung
l
Jugendzentrum > Sanierung Dach und
Innenräume
l
Bezirkssporthalle > Fortsetzung Sanierung
l
Landesmusikschule > Dachsanierung
l
Weiterführung des Straßenbauprogramms
l
Wasser > Bauabschnitt 11
l
Abwasser > Fortführung Leitungskataster
(BA 24), Bauabschnitt 27
eine Hausabfalltonne mit
120 Liter
bei 2wöchiger Entleerung
E
174,11
bei 4wöchiger Entleerung
E
120,57
bei 6wöchiger Entleerung
E
99,54
einen
770 l
Hausabfallcontainer
bei 2wöchiger Entleerung
E
1.171,97
bei 4wöchiger Entleerung
E
853,93
einen
1.100 l
Hausabfallcontainer
bei 2wöchiger Entleerung
E
1.757,88
bei 4wöchiger Entleerung
E
1.280,92
2) Bei Inanspruchnahme der besonderen öffentlichen
Abfuhr wird für die wöchentliche Abfuhr eines Kom-
posteimers eine Jahresgebühr von
E
47,04
eingehoben.
3) a) Pro Abfallsack für Hausabfälle gelangt
eine Gebühr von
E
3,86
zur Verrechnung.
b) Pro Wertmarke für die zusätzliche Entleerung der
Hausabfalltonne gelangt eine Gebühr
in Höhe von
E
4,22
zur Verrechnung.
4) Pro Biosack für Küchenabfälle ist
eine Gebühr von
E
1,66
zu entrichten.
5) Pro Grassack für Grasschnitt ist
eine Gebühr von
E
1,75
zu entrichten.
6) Für kompostfähigen Abfall (Strauch-, Baum- und
Grünschnitt), ab einer Menge von mehr als 2 m³, ge-
langt je m³ eine Gebühr von
E
4,68
zur Verrechnung.
Für den Inhalt eines Pkw-Anhängers,
ist eine Gebühr von
E
0,91
und für eine Kleinmenge ist
eine Gebühr von
E
0,45
zu entrichten.
7) Pro Silofoliensack ist eine Gebühr von
E
4,34
zu entrichten; die Sammelstelle hiefür
befindet sich am Bauhof Perg!
(alle Gebührensätze sind netto
> 10 % USt. ist noch hinzuzurechnen)
Benützungsgebühren
für
die Bezirkssporthalle
lt. Gebührentarif
die Machland-Badewelt
lt. Gebührentarif
die Gemeindebücherei
lt. Gebührentarif
die Gemeindehäuser
lt. Mietverträgen
die Feuerwehreinsätze
lt. Tarifordnung
Alle Tarife und Gebühren sind auch auf unserer
Homepage –
www.perg.at– abrufbar.