Seite 4 - Gemeindezeitung Perg 4_2014

Basic HTML-Version

GEMEINDE • POLITIK
www.perg.at
4
Der Winter kommt bestimmt...
...und damit auch Schnee und
Eis an kalten Tagen.
Wir möchten Sie hiermit über die gesetzlichen Bestim-
mungen zur Schneeräumung, gemäß § 93 Straßenver-
kehrsordnung 1960 idgF, informieren.
In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen Hauseigen-
tümer im Ortsgebiet Gehsteige, Gehwege und Stiegen-
anlagen entlang ihrer Grundstücksgrenze von Schnee
und Verunreinigungen säubern bzw. bei Glatteis auch
bestreuen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das auch für
den Straßenrand auf einer Breite von einem Meter ent-
lang des Grundstückes.
Vorsicht bei Gefahr von Dachlawinen
Auch Schneewechten oder Eiszapfen an den Dächern
müssen entfernt werden. Bei Dachlawinen-Gefahr
muss das Dach geräumt oder der Gehsteig vorüberge-
hend gesperrt werden. Wenn der Grundstückseigentü-
mer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er
für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.
Die Stadtgemeinde PERG ersucht Sie daher, im Sinne
einer rutsch- und bruchfreien Wintersaison, den Winter-
dienstpflichten nachzukommen – DANKE!
Winterdienst – eine Dienstleistung,
die größtenteils in den Nachtstunden
erledigt werden muss!
Der Räum- und Streudienst wird durch die Verantwortli-
chen größtenteils in der Nacht oder in den frühen Mor-
genstunden bewältigt, um den Fahrzeuglenkern und
Fußgängern sichere Straßenverhältnisse zu bieten.
Den Räum- und Streudienst werden heuer die Landwir-
te Christian Trauner, Franz Holzer, Michael Prückler-Eßl
sowie der Unternehmer Thomas Wenigwieser durch-
führen. Die Mitarbeiter des Bauhofes werden für den
Winterdienst auf den kombinierten Rad- und Gehwegen
bzw. auf den Gehsteigen sorgen, die von der Gemeinde
nach den Bestimmungen der StVO zu räumen sind.
Die Einteilung des Gemeindegebietes für den Schnee-
räum- und Streudienst haben wir im abgedruckten Plan
dargestellt. Bei Unzulänglichkeiten bitten wir Sie, unter
der
Telefonnummer 07262/ 522 55-51
anzurufen.
Wir bitten Sie, liebe Pergerinnen und Perger, Ihre Fahr-
weise immer den gegebenen Verhältnissen anzupas-
sen. Es ist – vor allem bei starkem Schneefall oder
plötzlich einsetzender Vereisung – mit dem vorhande-
nen Personen und Geräten nicht immer möglich, für
ungehinderte Fahrt zu sorgen; aber alle im Winterdienst
für die Gemeinde tätigen Personen bemühen sich,
Ihnen eine gute Fahrt zu ermöglichen. In solchen
Extremfällen werden Sie auch verstehen, dass zuerst
die steilen Straßenstücke geräumt und gestreut wer-
den und die Straßen in ebener Lage erst später an die
Reihe kommen.
Eine weitere Bitte an alle Grundbesitzer, entfernen Sie
bitte überhängende Zweige und Äste von Bäumen und
Sträuchern an Gehwegen. Durch den Schneedruck füh-
ren diese zu einer zusätzlichen Behinderung.
Die Stadtgemeinde wünscht eine
unfallfreie Winterzeit.
Schnee-
räumdienst
Streu-
dienst