Weihnachtsbeihilfe 2024

Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagensätze für das jeweilige Kalenderjahr nicht übersteigt.

Ausgenommen sind Personen in einer öffentlichen Einrichtung, die rund um die Uhr betreut werden und Personen im laufenden Asylverfahren, deren Aufenthalt in Oberösterreich im Rahmen einer Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:
• Alleinstehende: € 1.217,96
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.921,46
• pro Kind: € 187,93

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden;
bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze.

Wie wird gefördert?
Gewährung der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von Euro 60,- in Form von PERG-Gutscheinen pro Person im Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 01.11. bis 30.11.
• Nachweis des Haushaltseinkommens der letzten 6 Monate (Mai-Oktober)
• Hauptwohnsitz in Perg

Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch!

Richtlinien Weihnachtsbeihilfe