Fundamt

Was tun, wenn Sie etwas verloren haben?
Ab sofort gibt es unter der Adresse www.fundamt.gv.at die Möglichkeit, jederzeit im Internet nach verloren gegangenen Sachen zu suchen.

Für alle, die keinen Internet-Zugang haben, erledigen Gemeinde- oder Magistratsbedienstete auf Anfrage die Suche im Fundamt-System.

Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben?
Die Polizei ist nur für bedenkliche Funde wie Schusswaffen oder Ähnliches zuständig. Alle anderen Fundgegenstände müssen im Gemeindeamt oder Magistrat abgegeben werden. Die Gemeindebediensteten speisen die Beschreibung des gefundenen Gegenstandes in das Fundamt-System ein. Kurz darauf ist diese österreichweit im Internet abrufbar.

Weitere Informationen unter www.fundamt.gv.at

Öffentliche Bekanntmachungen von Fundgegenständen unter www.stammportal.at

Auf Grund der Gesetzesänderung zum Fundwesen mit Wirksamkeit 01.08.2016 gibt es Änderungen hinsichtlich der Abwicklung.
Die Änderungen im Überblick:
–    Betragsgrenzen neu definiert
–    Verständigungen der Finder nach Ablauf der Jahresfrist auch mittels Mail oder SMS möglich
–    Aufbewahrungsfristen nach Verständigung der Finder verkürzt

FUNDE
Fundgegenstände mit Wert unter € 10,00
–    müssen nicht abgegeben bzw. verwahrt und können entsorgt werden

Fundgegenstände mit Wert über € 10,00
–    werden elektronisch erfasst
–    Verlustträger können unter www.fundamt.gv.at bzw. unter www.perg.at (Verwaltung/Bürgerservice/Fundamt) die Gegenstände einsehen (Aktualisierung erfolgt wöchentlich)
–    nach Ablauf von 6 Monaten werden die Finder – sofern bekannt und Eigentumsanspruch gestellt wurde – verständigt (Anschreiben mittels Brief oder E-Mail oder SMS) und können den Fundgegenstand innerhalb einer Frist (entweder 6 Wochen oder 2 Monate, je nach Wert) abholen

VERLUSTE
–    Verlustgegenstände werden ebenfalls im Programm unter www.fundamt.gv.at erfasst
–    es erfolgt ein automatischer Abgleich, ob eventuell ein derartiger Gegenstand als Fundgegenstand erfasst wurde
–    Verlustbestätigungen können direkt im Programm erstellt werden, es ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 2,10 fällig