AKM für eine faire Bezahlung der Musikurheber/-innen
Hinter jedem Song stehen Komponist/-innen und Texter/-innen, die die Songs geschrieben haben. Das Ergebnis dieser Arbeit gehört als geistiges Eigentum den Songschreiber/-innen. Wenn Musikwerke zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen werden, steht den Urheber/-innen dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die Komponist/-innen, Textautor/-innen und Musikverleger/-innen weiter.
Die AKM sorgt dafür, dass die Musikurheber/-innen und Musikverleger/-innen zu ihren Tantiemen kommen, wenn ihre Musik bei Konzerten, bei anderen Live-Veranstaltungen, in Discos, Clubs etc. gespielt wird, in Cafés, Restaurants, Einkaufszentren etc. als Hintergrundmusik verwendet wird, im Radio oder Fernsehen gesendet wird oder im Internet zur Verfügung gestellt wird.