Studentenförderung
F ö r d e r r i c h t l i n i e n
S t u d e n t e n f ö r d e r u n g
1. Voraussetzungen
- Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Wintersemester) bzw. 31.09. (Sommersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Perg haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semester-/Klimatickets aufrecht bleibt.
- Die Förderung wird an Studenten und Studentinnen ausbezahlt, die an einer
österreichischen Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule,
Universität oder gleichartigen Institution studieren. - Die Förderung kann an Auslandsstudenten nicht ausbezahlt werden.
Die Förderung wird 2x jährlich gewährt und kann maximal bis zum
30. Lebensjahr bezogen werden.
2. Vorlage folgender Dokumente
- Nachweis der Hochschule/Universität (Inskriptionsbestätigung)
- Nachweis 8 ECTS
- Zahlungsnachweis für das Semester-/Klimaticket
- Ausgefüllter Antrag
3. Förderhöhe
- Semesterticket: Förderhöhe ist der Differenzbetrag zu einem vergünstigten
Semesterticket bei Hauptwohnsitz in der jeweiligen Universitäts- bzw.
Fachhochschulstadt, max. € 75,00 pro Semester - Klimaticket Ö bzw. Klimaticket OÖ: Förderhöhe € 75,00 pro Semester
4. Abgabefrist
- Die Förderung kann jeweils nach Abschluss des Semesters beantragt werden, spätestens 3 Monate nach Ende des Semesters.
Die neuen Förderrichtlinien wurden im Gemeinderat am 19.09.2023 beschlossen und gelten ab dem Wintersemester 2023/2024.
Info:
Stadtgemeinde Perg, Bürgerservice, Tel.: 07262/52255-400, bs@stadt.perg.at
Füllen Sie den Antrag gleich aus:
Ansuchen Studentenförderung