Gästeverzeichnisse & Abgabenerklärung

Neue Gästeverzeichnisse verpflichtend ab 01.08.2017
Abgabenerklärung ab 01.01.2017

Lt. Erlass des Bundesministeriums für Inneres, BMI-VA 1500/0077-III/3/2017, sind ab 01.08.2017 neue Gästeverzeichnisse zu verwenden.

Elektronisch geführte Gästeblattsammlungen müssen an die neue Rechtslage angepasst werden.

Das neue Gästeverzeichnisblatt wurde vereinfacht und muss hinsichtlich Inhalt und Aufbau dem in Anhang befindlichen Muster entsprechen.

Für Mitreisende im familiären Verbund sind nur Familienname, Vorname(n) und Geburtsdatum einzutragen. In den familiären Verbund fallen auch eingetragene Partner, Lebensgefährten und Patchwork-Familien.

Für Mitglieder von Reisegruppen entfällt die Meldepflicht, wenn der Reiseleiter das Gästeverzeichnisblatt entsprechend vollständig ausfüllt und eine Sammelliste mit Namen und Staatsangehörigkeit – sowie Daten des Reisedokuments bei ausländischen Gästen – vorlegt. Diese Sammelliste ist ebenfalls vom Beherbergungsbetrieb aufzubewahren.

Für die Berechnung der Tourismusabgabe ist seit 01.01.2017 das Formular Abgabenerklärung zu verwenden, in diesem sind die Anzahl der beherbergten Personen sortiert nach Herkunftsland, die Anzahl der Nächtigungen abgabenpflichtiger Personen, sowie die Anzahl der Nächtigungen abgabenbefreiter Personen. Diese Erklärung ist bis zum 10. des Folgemonats an das Stadtamt zu übermitteln.

Gästeverzeichnisblatt
Abgabenerklärung

Gesetze:
Führung der Gästeverzeichnisse   siehe § 19
Unterkunft in Beherbergungsbetrieben   siehe § 5

Wir bitten Sie, die neuen Vorlagen fristgerecht zu verwenden und für Rückfragen steht Ihnen unser Bürgerservice unter der Tel.Nr. 07262/ 522 55 – 400 gerne zur Verfügung.