Volksbegehren 31. März 2025 bis 07. April 2025

Volksbegehren
Eintragungszeitraum von 31. März 2025 bis 07. April 2025

Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:

Stimmberechtigte Personen können innerhalb des vom Bundesministerium für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 31. März 2025, bis (einschließlich) Montag, 07. April 2025, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist:

  • wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrecht besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht)
  • und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten:
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt:

In unserer Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes an folgender Adresse:

STADTAMT PERG / BÜRGERSERVICE
Hauptplatz 4, 4320 Perg
„barriererfreier Zugang über Innenhof der Stadtgemeinde Perg“

an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 31. März 2025, von 07:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 01. April 2025, von 07:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch, 02. April 2025, von 07:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 03. April 2025, von 07:30 bis 20:00 Uhr
Freitag, 04. April 2025, von 07:30 bis 16:00 Uhr
Samstag, 05. April 2025, geschlossen
Sonntag, 06. April 2025, geschlossen
Montag, 07. April 2025, von 07:30 bis 16:00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07. April 2025) bis 20:00 Uhr, durchführen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Bürgerservices gerne zur Verfügung (DW 400, bs@stadt.perg.at).

 

Kundmachung Verlautbarung_Volksbegehreneintragungszeitraum 31.03.-07.04.2025