Nationalratswahl 29. September 2024

Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl II Nr. 169/2024 bekanntgemacht.

Als Wahltag wurde der 29. September 2024 festgesetzt.
 Als Stichtag wurde der 09. Juli 2024 bestimmt.

Weitere allgemeine Informationen zur NATIONALRATSWAHL 2024: siehe https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2024/start.aspx

Bei der Nationalratswahl sind alle Personen aktiv wahlberechtigt, die

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
  • spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
  • am Stichtag (09. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • vom Wahlrecht Bund nicht ausgeschlossen sind.
  • Wählerinnen und Wähler in Österreich üben ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus.
  • Sie können aber auch in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, wenn Sie über eine Wahlkarte verfügen. Diese können Sie bei ihrer Gemeinde beantragen.
  • Das Briefwahlkuvert kann auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgegeben werden. Diese leitet es gratis an die Wahlbehörde weiter.

Das Gemeindegebiet Perg ist in 10 Wahlsprengel eingeteilt:

Sprengel 1 (= Gemeindewahlbehörde)          Stadtamt Perg, Hauptplatz 4 

Sprengel 2          Gasthaus Schartmüller, Hauptplatz 5 

Sprengel 3          Volksschule Perg, Mozartstraße 6 

Sprengel 4          Mittelschule Perg Stadtzentrum, Linzer Straße 18 

Sprengel 5          Gasthaus Grabenschweiger, Pergkirchen 3 

Sprengel 6          Gasthaus Mitterlehner, Naarner Straße 41 

Sprengel 7          Mittelschule Perg Schulzentrum, Waidhoferstraße 2 

Sprengel 8          Gasthaus Emhofer, Auhof 11 

Sprengel 9          Lebenshilfe Perg, Naarner Straße 53 

Sprengel 10        Wirtschaftskammer Perg, Haydnstraße 4

In jedem Wahllokal von 07:00 bis 14:00 Uhr

  • Zur Stimmabgabe im Wahllokal ist unbedingt die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) notwendig!
  • Bitte nehmen Sie auch den personalisierten Abschnitt Ihrer amtlichen Wahlinformation mit, um die Wahlabwicklung im Wahllokal zu erleichtern.

Wir möchten Sie bei der bevorstehenden Nationraltswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ bis ca. Ende August 2024 zustellen.

Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Möglich ist allerdings auch, dass nicht alle Haushaltsmitglieder an dem gleichen Tag die Amtliche Wahlinformation von der Post zugestellt bekommen.

Bitte nicht verzweifeln, sie wird in den nächsten Tagen sicher noch zugestellt werden. Die Stadtgemeinde Perg hat hier keinen Einfluss auf die Postzustellungen.

Zur Wahl am 29. September 2024 im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung.

Falls die Amtliche Wahlinformation am Postweg dennoch verloren gegangen ist, können Sie auch ohne diese am Wahltag wählen gehen. Wichtig ist die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises!

Weiters können Sie mit der personalisierten Anforderungskarte eine Wahlkarte beantragen.

Wahlkarten können am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal (in Perg von 07:00-14:00 Uhr) oder bei jeder Bezirkswahlbehörde (bis spätestens 17:00 Uhr) abgegeben werden.

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder bis zum Wahltag.
  • am Wahltag in jedem Wahllokal,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
  • Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte.

(Ausgenommen: Sie sind am Wahltag in der Gemeinde zu Besuch, in der Sie in der Ihrer Wählerevidenz eingetragen sind, und können dort das für Sie zuständige Wahllokal persönlich aufsuchen. Dazu müssen Sie aber für Ihre Stimmabgabe die Ihnen per Post übermittelte Wahlkarte und einen Ausweis für die Feststellung der Identität ins Wahllokal mitnehmen.

Möglichkeiten einer schriftlichen Beantragung:

Seit dem Tag der Wahlausschreibung der Nationalratswahl 2024 (kundgemacht im Bundesgesetzblatt II Nr. 169/) ist eine schriftliche Beantragung möglich.

  • per Post (mit der Wahlkartenanforderung Ihrer amtlichen Wahlinformation)
  • per E-Mail (amtlicher Lichtbildausweis im Anhang)
  • Online (www.meinewahlkarte.at)
  • ID-Austria

Möglichkeit der mündlichen Beantragung:

  • persönlich – mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Eine telefonische Beantragung ist NICHT zulässig! 
  • Eine persönliche Übergabe Ihrer Wahlkarte an eine andere Person (nicht im gleichen Haushalt wohnhaft) ohne schriftliche Vollmacht ist NICHT ZULÄSSIG.

Vollmacht

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag (mündlich oder schriftlich) auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt oder gesundheitliche Gründe) enthalten muss!

Sie können voraussichtlich ab Ende August 2024 (nach Vorliegen der Drucksorten) Ihre Wahlkarten bei der Stadtgemeinde Perg im Bürgerservice zu den nachstehenden Parteienverkehrszeiten persönlich und schriftlich beantragen, Wahlkarten abholen oder gleich direkt in einer aufgestellten Wahlkabine mit der Wahlkarte wählen:

Montag – Freitag von 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 16:00-17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Beantragung einer Briefwahlkarte, etc. finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter

https://www.bmi.gv.at/412/Briefwahl.aspx

https://www.bmi.gv.at/412/Briefwahl.aspx

https://server1.wahlformulare.at/nationalratswahl-2024/informationsblaetter-nrw2024/index.html

  • bis Mittwoch, 25. September 2024 – ist schriftlich die Beantragung möglich
  • Freitag, 27. September 2024 – 12:00 Uhr – bei einer persönlichen Beantragung ODER einer schriftlichen Beantragung, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarten an eine von Ihnen bevollmächtige Person (= von Ihnen unterschriebene Erlaubnis) möglich ist.
  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Wahlkarten können NICHT per Telefon beantragt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für die schriftliche und Online-Beantragung ist der 25.09.2024. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung meist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2024, 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
  • Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
  • keine DUPLIKATE von abhanden gekommenen Wahlkarten
  • Für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde keine Duplikate ausgefolgt werden!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Wahlkarte ihre Stimme abgeben!
  • Wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren, bekommen Sie keine neue Wahlkarte!
  • Wenn eine Wahlkarte kaputt geworden ist, können Sie Sie nur dann an die Gemeinde zurückgeben, wenn Sie die Wahlkarte noch nicht unterschrieben haben und sie noch nicht zugeklebt haben. Nur dann bekommen Sie eine neue Wahlkarte ausgestellt.

Bleiben Sie bis zur Wahl auf dem laufenden und informieren Sie sich über unsere Homepage www.perg.at, folgen Sie uns auf Facebook und abonnieren Sie unseren Newsletter.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Tel.: 07262/52255, Mail: bs@stadt.perg.at gerne zur Verfügung.